Zusammenschreiben lassen – Die Alternative zur klassischen Hochzeit

Eine Heirat ist in der Regel ein großes Ereignis, das mit einer mal mehr, mal weniger opulenten Zeremonie, der standesamtlichen Trauung, der Übergabe eines Stammbuchs, einer Feier mit vielen Gästen und anderen typischen Bräuche einhergeht. Immer mehr Paare möchten jedoch auf eine klassische Ausrichtung ihrer Hochzeit und damit ihrer Eheschließung verzichten.

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    Zwar sehen jene die Ehe, bzw. die Eheschließung durchaus als Zeichen ihrer starken Verbindung und des gemeinsamen Lebens, haben dabei jedoch einen eher pragmatischen Blick auf die Dinge.

    So stehen de facto oft die finanziellen Vorteile einer Eheschließung im Vordergrund. Zudem schrecken viele potenzielle Bräute und Bräutigame die lange Planungsphase von mehreren Monaten und die hohen Kosten, die eine Hochzeitsfeier verschlingt, sogar ein wenig ab.

    Also falls auch Ihr den Wunsch habt zu heiraten, aber Euch eine Hochzeitsfeier und die standesamtliche Trauung mit allem pipapo nicht überzeugt, gibt es die perfekte Alternative der Eheschließung zur standesamtlichen Trauung mit Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin und einer darauffolgenden Feier mit vielen Gästen. In Deutschland habt Ihr die Option Euch offiziell auf dem Standesamt “Zusammenschreiben zu lassen”.

    Paar küsst sich sich nach der Eheschließung durch das Zusammenschreiben lassen
    Bild: © Honeymoon Pictures

    Was Ihr bei dieser Art der Eheschließung beachten solltet, Antworten auf zentrale Fragen und jede Menge nützliche Infos haben wir für Euch zusammengefasst. Wir erklären Euch, was für Kosten auf Euch zukommen, welche Unterlagen, Dokumente, Beglaubigungen, Urkunden, Abschriften, Vollmachten etc. Ihr für die Form der Eheschließung benötigt und welche Termine für Euch als Brautpaar bei der Anmeldung und Durchführung des “Zusammenschreiben lassen” auf dem Standesamt gelten.

    Was bedeutet eigentlich „Zusammenschreiben lassen“?

    Paare, die vielleicht schon Jahre glücklich zusammenleben, denen der Schritt in die Ehe aber allgemein zu folgenschwer erscheint, stoßen oft auf das Stichwort „Zusammenschreiben lassen“. Eine häufige diesbezüglich gestellte Frage ist: Nachdem wir uns Zusammenschreiben lassen haben, sind wir doch kein Ehepaar, profitieren aber trotzdem von entsprechenden Vorteilen einer Eheschließung, korrekt? Das stimmt tatsächlich nicht in Gänze, denn auch Eheschließende, die sich Zusammenschreiben lassen, sind faktisch verheiratet und gelten somit als Eheleute. Bei Lebenspartnerschaften verhält sich die Eheschließung etwas anders.

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    Was ist der Unterschied zwischen Zusammenschreiben lassen und heiraten?

    Zusammenschreiben lassen, kann als maximal nüchterne Form der Eheschließung ohne opulente Trauung mit Trauzeugen und einer Feier beschrieben werden. Diese Art der Eheschließung kann, genauso wie eine gewöhnliche standesamtliche Trauung, auf dem Standesamt ohne große Worte und weitere Beteiligte vollzogen werden, außer natürlich der zuständige Standesbeamte, bzw. die Standesbeamtin.

    Wenn Ihr Euch zusammenschreiben lasst, bedeutet das aber nicht, dass Ihr als Eheschließende danach kein Ehepaar seid. Ihr seid infolgedessen vor dem Gesetz verheiratet und bekommt ebenfalls eine Eheurkunde. Das eigentliche Zusammenschreiben lassen wird aber nicht mit einer Ansprache, Trauzeugen und weiteren Gästen vollzogen, sondern nur mit Euch als Brautpaar und dem erklärenden Standesbeamten. Zusammenschreiben lassen erfolgt in diesem Rahmen durch eine einfache Unterschrift, die Eure Eheschließung rechtskräftig macht.

    Zusammenschreiben lassen – Welche Kosten kommen auf Euch zu?

    Eine große Hochzeitsfeier, ein hübsches Hochzeitskleid oder auch der Sektempfang und die Verköstigung nach der standesamtlichen Trauung, all das hat leider auch seine Kosten. Falls Ihr Euch aus finanziellen oder auch aus anderen persönlichen Gründen gegen eine traditionelle Hochzeit entscheidet, seid Ihr mit der Alternative des “Zusammenschreiben lassen” in jedem Fall auf der günstigen Seite.

    persönliche Trauung beim Zusammenschreiben lassen
    Bild: © Honeymoon Pictures

    Wie auch bei der standesamtlichen Trauung variieren die Kosten, wenn Ihr Euch Zusammenschreiben lassen wollt, von Fall zu Fall bzw. Region zu Region und Stadt zu Stadt. Durchschnittlich können Ihr mit einer Gebühr von ca. 100 Euro rechnen. Hinzu kommen eventuelle Gebühren und Kosten für benötigte Dokumente und Unterlagen.

    Zusammenschreiben lassen – Welche Unterlagen benötigt Ihr?

    • gültige Personalausweise
    • beglaubigte Geburtsurkunden
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • evtl. Scheidungsurkunde; beglaubigter Auflösungsvermerk aus dem Ehehregister
    • Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamts (nicht älter als 14 Tage)

    Für Euren Termin, bzw. Eure Anmeldung auf dem Standesamt sind grundsätzlich beide Partner persönlich zu erscheinen. Sollte ein Partner aus triftigen Gründen nicht persönlich erscheinen können, benötigt Ihr eine unterschrieben Vollmacht und sämtliche Unterlagen des Eheschließenden.

    Da Ihr auch bei der Wahl des “Zusammenschreiben lassen” eine Ehe eingeht, benötigt Ihr hier natürlich auch erforderliche Unterlagen, die Ihr auf dem zuständigen Standesamt vor der Eheschließung einreichen müsst. So dürft Ihr natürlich nicht bereits verheiratet sein. Falls Ihr also schon einmal zuvor den Bund der Ehe eingegangen seid, ist eine beglaubigte Bestätigung der Scheidung beim Standesamt vorzulegen.

    Hochzeitskuss im Gewächshaus
    Bild: © Honeymoon Pictures

    Jedes Brautpaar, das sich Zusammenschreiben lassen möchte, muss natürlich auch bei dieser Art der Eheschließung Personalausweise und Abschriften der jeweiligen Geburtsregister, bzw. passende Geburtsurkunden zum korrekten Ablauf beim Standesamt vorlegen, ähnlich wie bei der normalen Eheschließung. Habt Ihr bereits Kinder oder bringt einer von Euch welche mit in die Beziehung, benötigt Ihr auch hier entsprechende Unterlagen, wie Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbestimmungen.

    Darüber hinaus muss bei einer anderen Staatsangehörigkeit eines der Eheschließenden eine Aufenthaltsbescheinigung vorhanden sein und ausländische Dokumente sind gegebenenfalls zu übersetzen. Kommt einer der Verlobten aus dem Ausland und hat eine andere Staatsbürgerschaft braucht Ihr entsprechende Nachweise, wie das Ehehfähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss durch eine zuständigen Behörde des jeweiligen Heimatlandes, Geburtsortes ausgestellt werden. Dieses Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt dem Standesamt, dass der Eheschließende nicht bereits in einer aktuellen Ehe gebunden ist.

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    Sind sämtliche Unterlagen zur Eheschließung vorhanden, steht dem Wort zur Ehe bzw. der Unterschrift beim Standesamt nichts mehr im Weg. Natürlich könnt Ihr auch für diese Art der Trauung, Eure Eheunterlagen in einem Stammbuch ordnen. So behaltet Ihr Euch den traditionellen Flair einer standesamtlichen Trauung auch bei dieser Form der Eheschließung.

    Wenn Ihr mehr über die Trauung im Standesamt erfahren wollt, dann lest unseren Artikel mit allen wichtigen Infos!


    Titelbild: © Honeymoon Pictures

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