Beschreibung
Seit nunmehr drei Generationen betreuen die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen jene einzigartigen Gesamtkunstwerke und Raumkunstensembles fürstlicher Provenienz, also überwiegend die Residenzanlagen, die, nach dem Ende der Monarchie in Deutschland im Jahre 1918, in die Obhut der neu gegründeten Fachverwaltungen gegeben worden waren.
Mit der Neuordnung der Bundesländer nach dem 2. Weltkrieg setzte die am 1. April 1946 eingerichtete hessische Schlösserverwaltung nahtlos die Arbeit ihrer Rechtsvorgängerin in der ehemaligen preußischen Provinz Hessen-Nassau fort. Nach der Wiedervereinigung wurden in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechende Fachverwaltungen in unterschiedlicher Rechtsform neu eingerichtet. Heute sind die Schlösserverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt mit der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz und Thüringen im Facharbeitskreis Schlösser und Gärten in Deutschland mit den Zielen des interdisziplinären Erfahrungsaustausches nach innen und der Vermittlung ihrer Aufgaben und Leistungen nach außen zusammengeschlossen. Die Vermittlung des hochrangigen und landesgeschichtlich bedeutsamen historischen Erbes an die Bevölkerung gehört neben seiner Erforschung, seinem Schutz, seiner Pflege und seiner Präsentation zu den Kernaufgaben der Schlösserverwaltung.
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