Absicherung des Liebsten

Der berühmte Spruch „…bis dass der Tod uns scheidet“ klingt am Tage der Hochzeit natürlich sehr romantisch und leidenschaftlich. Wer will zur Hochzeit auch an ein Unglück denken? Kommen dann doch einmal trübe Regentage, wünscht man sich natürlich, dass der Ehepartner abgesichert ist – und nicht zur tiefen Trauer auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen.

Auch wenn der Gedanke nicht schön ist, möchten wir Euch hier einen kurzen Überblick über Absicherungsarten und Versicherungen für Ehepaare geben:

Risikolebensversicherung – Schutz für die Familie

Die Risikolebensversicherung ist für die finanzielle Absicherung des Ehepartners und weiterer Angehöriger enorm wichtig. Diese bekommen einen festgelegten Betrag, falls der Versicherte vor Vertragsablauf stirbt. Eine Risikolebensversicherung ist deutlich preiswerter als eine Kapitallebensversicherung. Allerdings dient Letztere nicht nur dem Schutz von Angehörigen, sondern auch der Altersvorsorge. Möchte man nur die Angehörigen absichern, so sollte man sich für eine Risikolebenspolice entscheiden.

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Wen kann die Versicherung schützen?

Diejenigen, die im Todesfall die vereinbarte Summe erhalten, sind die „Bezugsberechtigten“. Diese Personen bestimmt der Versicherte beim Vertragsabschluss. Meist handelt es sich dabei um Ehepartner, weitere Angehörige oder auch um Geschäftspartner. Hierbei kann ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart werden. In dem Fall kann der Versicherte später den Personen das Bezugsrecht entziehen und es auf andere Personen übertragen.​

Was bedeutet „Versicherung auf verbundene Leben“?

Eine Versicherung auf verbundene Leben ist eine besondere Variante der Risikolebensversicherung. Mit dieser werden mehrere Personen mit einem Vertrag abgesichert, was preiswerter ist als der Abschluss mehrerer Verträge.

Stirbt eine der versicherten Personen, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Der Versicherungsvertrag endet danach. Das heißt, dass eine Auszahlung an den bzw. die weiteren Versicherten in jedem Fall nur einmal erfolgen kann.

Nachversicherungsgarantie

Eine gute Risikolebenspolice zeichnet sich unter anderem durch eine Nachversicherungsgarantie aus. Bei jeder Beantragung einer Risikolebensversicherung wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Diese kann zu einem Beitragszuschlag oder zu einer Antragsablehnung führen. Auch wenn der Versicherte später, beispielsweise wegen einer Heirat, die Versicherungssumme erhöhen möchte, wird eine Gesundheitsprüfung fällig.

Es sei denn, der Versicherungsvertrag enthält eine Nachversicherungsgarantie. Dann kann die Versicherungssumme nach bestimmten Ereignissen problemlos erhöht werden. Gerade für jüngere Menschen ist ein Tarif mit Nachversicherungsgarantie sinnvoll. Sie haben die Möglichkeit, zunächst eine niedrige Versicherungssumme zu wählen und dadurch Beiträge zu sparen.

Später können sie die Versicherungssumme ohne erneuten Gesundheitscheck erhöhen. Vielen älteren Personen wird der Abschluss der Versicherung wegen des Alters oder Vorerkrankungen verwehrt.

Bei einem Tarif mit Nachversicherungsgarantie kann eine problemlose Erhöhung der Versicherungssumme unter anderem in folgenden Fällen möglich sein:

• Heirat

• Geburt

• Tod eines Versicherten bei einer Versicherung auf verbundene Leben

• Berufseinstieg nach Berufsausbildung

• Übertreffen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

• Berufliche Selbstständigkeit

• Tarifvergleich mit Berater

Es gibt zahlreiche sehr verschiedene Angebote zur Risikolebensversicherung. Einige sehr wichtige Unterschiede zwischen den Tarifen erkennt nur ein Versicherungsexperte. Die Unterstützung durch einen unabhängigen Berater ist unerlässlich, wenn man die für sich ideale Risikolebenspolice finden möchte.

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